Auf 1,72 Prozent verringerte sich der durchschnittliche anfängliche Tilgungssatz von
Baufinanzierungen im Mai 2024, der niedrigste Wert seit Juli 2011 (1,64 Prozent). Im April waren
es noch 1,87 Prozent gewesen. Diese Entwicklung läuft darauf hinaus, dass die Laufzeit der
Kredite steigt und insgesamt mehr an Zinsen gezahlt werden muss.
Gleichwohl sehen sich die Kreditnehmer offenbar immer öfter dazu gezwungen, schlechtere
Konditionen zu akzeptieren. Der Hauptgrund liegt in der vergleichsweise hohen
durchschnittlichen Standardmonatsrate, die sich beispielhaft aus einem Darlehen von 300.000
Euro bei 2 Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und zehnjähriger Zinsbindung
errechnet: Vor zwei Jahren betrug sie noch 1.190 Euro, derzeit liegt sie infolge des gestiegenen
Zinsniveaus bei rund 1.460 Euro. Hinzu kommt der Trend, dass Immobilienkäufer immer weniger
Eigenkapital einbringen, was zu Risikozuschlägen führt. Im Durchschnitt nehmen sie aktuell
299.000 Euro auf und binden sich gut elf Jahre an die Konditionen.
Aktuelle News
Versicherungen in Leichter Sprache erklärt
16.07.2024
Versicherungsbedingungen müssen juristisch möglichst präzise gefasst sein, was ihrer
Verständlichkeit für Laien ebenso wenig zuträglich ist wie dem Lesegenuss. Für Menschen mit
geringen Deutschkenntnissen oder mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bilden oftmals schon
Versicherungsproduktbroschüren eine unüberwindbare Hürde.
Da Versicherungen jedoch prinzipiell für alle Menschen relevant und wichtig sind, hat der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Verbraucherportal „Die
Versicherer“ eine neue Sektion ausschließlich in der sogenannten Leichten Sprache gestaltet.
Sowohl in Textform als auch in Audiostreams werden dort gängige Versicherungsarten mit
einfachen Worten in kurzen Sätzen erklärt.
„Mit den neuen Texten in Leichter Sprache möchten wir Barrieren abbauen und möglichst allen
Menschen den Zugang zur häufig komplexen Versicherungswelt erleichtern“, beschreibt GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Intention hinter dem neuen Angebot, das unter
www.dieversicherer.de/leichte-sprache zu finden ist.
Pflegekosten auf Höhenflug
09.07.2024
Die Pflegeversicherung hat im ersten Quartal 2024 ein Defizit von 650 Millionen Euro
verzeichnet, das bis zum Jahresende voraussichtlich auf 1,5 Milliarden Euro anschwellen wird. Im
nächsten Jahr droht gar ein Minus von 3,4 Milliarden Euro – obwohl durch die Beitragsanhebung
zum Juli 2023 und weitere Maßnahmen deutlich mehr Geld in der Kasse ist als in früheren
Jahren. Als Hauptgrund nennt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einen
ungewöhnlich starken Anstieg der Pflegefallzahlen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich
mithin auf eine weitere Pflegeversicherungs-Beitragsanhebung einstellen.
Die jüngste Reform hat mit ihren Pflegekostenzuschüssen derweil nicht zu einer echten
Entlastung der Pflegebedürftigen geführt, da die Heimbetreiber unter Kostensteigerungen
ächzen. Im Januar kletterte der bundesweite durchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege
im ersten Jahr auf 2.576 Euro monatlich, so viel wie nie zuvor. Wer sein Vermögen nicht diesem
Kostenrisiko aussetzen will, sollte frühzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Je
nach Typ und Konditionen zahlt sie im Pflegefall entweder ein Tagegeld oder eine Rente aus
oder erstattet die nachgewiesenen Kosten.
Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) die lang ersehnte Wende vollzogen und den
Leitzins erstmals seit 2019 wieder gesenkt hat, geben sich Marktbeobachter verhalten
hinsichtlich der makroökonomischen Bedeutung. Große Euphorie an den Märkten trat nicht ein,
da diese die Zinssenkung „bereits eingepreist“ hatten, wie etwa ifo-Präsident Clemens Fuest
erklärte. Seine Erwartung: „Dass weitere Zinssenkungen bald folgen können, ist angesichts
deutlich steigender Löhne und verschobener Zinssenkungen in den USA eher fraglich.“
Auch der Versicherer-Gesamtverband GDV geht von einem zähen Abstieg vom Zinsgipfel aus: „Er
muss und wird länger dauern als der Weg bergauf, denn die Inflation geht nur langsam zurück.
Preise für Dienstleistungen und vor allem die jüngsten Lohnentwicklungen bremsen den
Inflationsrückgang spürbar aus. Vor weiteren Zinsschritten sind daher klare Daten nötig, die
zeigen, dass der Preisdruck sich verlässlich und dauerhaft abschwächt.“
Kurzfristig sollten Anleger daher nicht auf merkliche konjunkturelle Impulse durch die
Zinspolitik setzen. Die sicherheitsorientierten unter ihnen können sich immerhin noch längere
Zeit über ein Zinsniveau freuen, das festverzinsliche Assets vergleichsweise attraktiv macht.
Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und BadenWürttemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro
entstanden sein. Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro
für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und
Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer
getreten waren.
Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für
Hausbesitzer ist. Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion
um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich
in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat. In der Bundesregierung
herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht
prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab
und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.
Der Höhenflug des Goldpreises seit Ende 2022 verleitet die Bundesbürger offenbar nicht dazu,
sich von ihren Goldbeständen zu trennen – eher im Gegenteil. Laut der vom CFin – Research
Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule Berlin durchgeführten Umfrage
„Goldinvestments 2024“ hielten sich Käufe und Verkäufe insgesamt in etwa die Waage. 4,4
Prozent der Befragten haben 2023 erstmals Gold erworben, mehr als in der Vorgängerstudie von
2021. Im Schnitt investierten sie dabei 4.764 Euro. Drei Viertel aller Käufer gaben an, auch
weiterhin Gold erwerben zu wollen. Die Hauptmotivation liegt im Schutz vor Inflation und im
Werterhalt.
Fast 28 Millionen Deutsche besitzen der Studie zufolge Gold, dessen Gesamtwert sich auf rund
315 Milliarden Euro beläuft. Gösse man all dieses Gold mitsamt den Beständen der Bundesbank
in einen Würfel, dann hätte er eine Kantenlänge von 8,6 Metern. Am beliebtesten bei
Privatpersonen sind Goldmünzen und -barren, die sich allein auf 5.230 Tonnen summieren.
Bei der Finanzierung der Energiewende setzt die Politik auch auf privates Kapital, anders sind
die erforderlichen Investitionen nicht zu mobilisieren. Um auch Privatanlegern die Beteiligung
an Erneuerbare-Energien-Projekten schmackhafter zu machen, haben die europäischen und
deutschen Regulierer zwei zusätzliche Vehikel auf den Weg gebracht, die den mittlerweile
bewährten, aber eher unflexiblen alternativen Investmentfonds (AIF) ergänzen: Europäische
Langfristinvestmentfonds in geänderter Fassung (ELTIF 2.0) und offene InfrastrukturSondervermögen (OIS).
Insbesondere im Hinblick auf die Liquidität bieten sie mehr Offenheit als AIF, in denen das Geld
in aller Regel für mehrere Jahre gebunden ist und allenfalls ein Zweitmarktverkauf eine
vorzeitige Exit-Option bietet. Doch Anleger sollten genau hinschauen, denn die ELTIF-2.0-
Manager haben bei Mindesthaltedauer, Kündigungsfristen, Rücknahmehäufigkeit und
vorzuhaltender Liquidität großen Gestaltungsspielraum. Zudem können sie auch in Private
Equity und Private Debt investieren. Aus OIS dagegen kann man, wie aus offenen
Immobilienfonds, erst nach frühestens zwei Jahren wieder aussteigen, nachdem man das
mindestens ein Jahr im Voraus angemeldet hat. In OIS-Portfolios darf ein Projekt nicht mehr als
10 Prozent ausmachen, ebenfalls 10 Prozent beträgt die Mindestmarge für liquide Mittel. Von
beiden neuen Fondsgattungen gibt es zusammen erst eine Hand voll am deutschen Markt, doch
mit weiteren Produkten ist zeitnah zu rechnen.
Sowohl die Lebens- als auch die Schaden- und Unfallversicherer hierzulande verfügen über
ausreichend Rücklagen, um ihren Verpflichtungen auch in Krisenszenarien jederzeit
nachkommen zu können. Laut den jüngsten Berichten zur Solvabilität und Finanzlage (Solvency
Financial Condition Reports, SFCR), die jährlich vorgelegt werden müssen, sind die sogenannten
mittleren Bedeckungsquoten 2023 gegenüber dem Vorjahr auf hohem Niveau konstant
geblieben: Die Lebensversicherer kommen im Schnitt auf 305, die Schaden- und
Unfallversicherer auf 280 Prozent. 2022 waren es 306 und 281 Prozent. Bereits 100 Prozent
sollen ausreichen, um ein theoretisches Krisenszenario durchstehen zu können, das alle zwei
Jahrhunderte eintritt. Bezieht man die Übergangsmaßnahmen mit ein, von denen immer weniger
Versicherer Gebrauch machen, liegt die Quote in der Lebensversicherung sogar bei 479 Prozent.
Die Solvabilität der Versicherer hat zuletzt vor allem von den gestiegenen Zinsen profitiert,
während sie andererseits durch die hohe Inflation belastet wurde. Beide Faktoren scheinen sich
in ihrer Wirkung in etwa aufgehoben zu haben.
Das Thema Starkregen und Hochwasser hat im Zuge der Klimakrise auch in Deutschland eine
neue Brisanz erhalten. Längst müssen nicht mehr nur Gewässeranrainer mit dem Schlimmsten
rechnen, denn durch Starkregen können sich auch abseits von Flüssen und Meeren Flutwellen
bilden.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV bietet Hauseigentümern und Mietern mit der neuen
Online-Plattform hochwasser-check.com nun eine kostenlose, schnelle und unkomplizierte
Option, adressgenau das Risiko durch Flusshochwasser und Starkregen herauszufinden. Rund
22,4 Millionen Anschriften in Deutschland sind hinterlegt. Eine Anmeldung oder die Preisgabe
weiterer Daten sind nicht nötig. Die auf Informationen der regionalen Hochwasserämter und der
deutschen Versicherer basierenden Risikoeinschätzungen werden von Tipps zur Prävention
flankiert.
„Obwohl sich extreme Wetterereignisse häufen, sind immer noch 8,3 Millionen Gebäude nicht
gegen Starkregen und Hochwasser versichert“, warnt die stellvertretende GDVHauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Ein solcher Elementarschutz ist standardmäßig
nicht in Wohngebäudeversicherungen enthalten, vor allem in jenen älteren Datums. Im Zweifel
sollten die Bedingungen sachkundig daraufhin überprüft werden.